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Herr Helmut Kroll Am Gewerbepark 31 | 64823 Groß-Umstadt
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Service für Ihren Jahresabschluss / betriebliche Steuererklärungen und mehr im Raum Groß-Umstadt

Sie suchen eine Steuerberatung im Raum Groß-Umstadt, mit der Sie Ihren Jahresabschluss oder eine betriebliche Steuererklärung zuverlässig und professionell erstellen lassen können? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Welche Steuererklärung für Ihr Unternehmen auch fristgerecht erstellt werden soll (z. B. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Anmeldung zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung oder sonstige betriebliche Steuererklärungen) – wir werden tätig und lassen Sie von unserer Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten profitieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter der Rufnummer ☎ 06078 93620. Es lohnt sich auch für Ihr Unternehmen.

Jahresabschluss & Steuererklärung

Jahresabschluss-Service – der Jahresabschluss kann in zwei Formen erstellt werden:

  1. Jahresabschluss per Einnahmenüberschussrechnung

    Diese Form stellt lediglich die im Wirtschaftsjahr eingegangenen Einzahlungen und Zahlungsausgänge sowie die Abschreibung des Anlagevermögens dar.

    Sie ist zulässig für 

    * Freiberufler im Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz (z. B. Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher, beratende Ingenieure und ähnliche Berufe)

    * gewerblich tätige Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz bis 600.000 € und einem Gewinn von weniger als 60.000,00 €,, wenn sie nicht nach Handelsrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind

  2. Jahresabschluss per Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung

    Alle oben nicht genannten Unternehmen sind zum Jahresabschluss durch Bilanzierung verpflichtet.

    Der Jahresabschluss fasst im Bereich der Gewinnermittlung die Aktivitäten des Jahres zahlenmäßig zusammen, gibt die kumulierten Erträge und Aufwendungen wieder und zeigt unter dem Strich das Ergebnis – Gewinn oder Verlust – des betrieblichen Geschäftsverlaufs.

    Die Bilanz stellt den Bestand der einzelnen Bilanzpositionen am Bilanzstichtag – meist dem Jahresende – dar und ist daher das Bild der Verhältnisse an diesem Tag. Beide zusammen geben dem/der Unternehmer/in einen Überblick über den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres.

Zum Jahresabschluss gehört seit einigen Jahren auch die Übermittlung des steuerlichen Jahresabschlusses in einer speziellen Form an das Finanzamt. Wir erzeugen die E-Bilanz für Sie und übermitteln diese für Sie an das Finanzamt.

Für Gesellschaften in Form der GmbH und GmbH & Co KG ist zusätzlich die Handelsbilanz auf elektronischen Wege an den Bundesanzeiger zu übermitteln. Auch das übernehmen wir im Rahmen unseres Services gerne für Sie.

Weiterhin ist der Jahresabschluss Grundlage für die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen wie:

  • Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Einheitliche und gesonderte Feststellung von betrieblichen Einkünften
  • Gesonderte Feststellung des Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Bedarf

Zu allen Steuererklärungen liefern wir natürlich auch eine Steuerberechnung, damit Sie wissen, was an Steuerbelastungen oder Erstattungen auf Sie zukommt.

Steuerliche Beratung unmittelbar nach der Jahresabschluss-Erstellung

Da der Jahresabschluss meist mehrere Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres erstellt wird, ist er nur bedingt für Zwecke der Unternehmensführung geeignet.

Stellt man allerdings die Werte aus den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sowie sich daraus ergebender Kennzahlen mehrerer Geschäftsjahre nebeneinander, können daraus für Sie interessante Zusammenhänge, Entwicklungen und Tendenzen abgeleitet werden. Deshalb wird für die Bilanzbesprechung ein Dreijahresvergleich aufgestellt, grafisch ausgewertet und ausführlich mit Ihnen besprochen.

Um zeitnah Informationen für die Unternehmensführung gewinnen zu können, sollte eine aussagefähige, bilanznahe Finanzbuchhaltung definiert, erstellt und ausgewertet werden.

Auch viele weitere Themen rund um den Steuerberatungsservice für Unternehmen, den unsere Kanzlei aus Groß-Umstadt anbietet, sind zur Einführung auf unserer Homepage genauer ausgeführt.

Welches Thema interessiert Sie? Hier kommen Sie unmittelbar zu den Kategorien:

Auch in der Aufgabe als Arbeitgeber unterstützen wir Sie mit diversen Leistungen wie die klassische Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Leistungen im Bezug auf sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Ihre Leistungen im maßgeschneiderten Paket: Selbstverständlich können Sie alle Wunschleistungen, die unsere Steuerkanzlei für Sie erbringen soll, frei kombinieren. So bekommen Sie nur die Leistungen, die Sie benötigen und zahlen garantiert einen attraktiven Preis. Gerne beraten wir Sie zu allen Optionen für Ihre individuelle Beauftragung.

06078 93620
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