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Herr Helmut Kroll Am Gewerbepark 31 | 64823 Groß-Umstadt
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Jahresabschluss für Selbstbucher

Wir prüfen und überarbeiten die von Ihnen gefertigte Finanzbuchhaltung und erstellen einen formal und rechtlich richtigen Jahresabschluss sowie rechtssichere Steuererklärungen.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sei es in Form der Einnahmenüberschussrechnung, sei es in Form der Bilanz sowie der betrieblichen Steuererklärungen fehlen bei selbstbuchenden Unternehmen häufig wichtige handels- und steuerrechtliche Kenntnisse sowie technische Voraussetzungen.

Unter anderem müssen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH, UG, Ltd) ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger hinterlegend oder gar veröffentlichen. Dazu sind spezielle Kenntnisse der handelsrechtlichen Regelungen sowie eine geeignete Software notwendig. Jahresabschluss und dessen technische Umsetzung stellen viele selbstbuchende Unternehmen vor große Herausforderungen.

Zudem muss dem Finanzamt zusätzlich eine E-Bilanz in einem speziellen Format übermittelt werden, die aus der Handelsbilanz abzuleiten ist. Für diese Übermittlung wird wieder eine andere Software benötigt.

Dazu sind Kenntnisse des Handelsrechts unabdingbar, ebenso Steuerrechtskenntnisse. Fehlende Hilfsmittel und erprobte Verfahren zur Ermittlung wichtiger Werte (z.B. Abschreibung, Arbeitszimmer, private PKW-Nutzung) oder Software zur Erstellung der Steuererklärungen und deren elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung sind weitere Gründe dafür, diese Aufgaben nach außen zu vergeben.

Unser langjähriges Knowhow mit bewährten Arbeitsmitteln und professioneller Software setzen wir ein, um aus Ihrer Finanzbuchhaltung einen rechtlich und formal richtigen Jahresabschluss und rechtssichere Steuererklärungen zu erstellen.

Daneben kann auch die verlängerte Abgabefrist bei der Fertigung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung durch einen Steuerberater Grund für die externe Vergabe dieser Arbeiten sein.

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