Private SteuernProfessionelle Erstellung Ihrer privaten Steuererklärungen
Ihre Steuererklärungen erstellen wir nicht einfach nur anhand der uns gegebenen Informationen, sondern wir denken einige Schritte weiter. Um für Sie ein optimales steuerliches Ergebnis zu erreichen, untersuchen wir zusammen mit Ihnen Ihre privaten Familienverhältnisse und Lebensumstände. Lassen Sie sich in einem Erstgespräch von uns über Ihre Möglichkeiten aufklären. Kontaktieren Sie uns!
Von der Wiege bis zur Bahre – das Finanzamt lässt keinen Lebensabschnitt unbesteuert…
… darum ist es wichtig, auch private Steuererklärungen von Profis erstellen zu lassen und sich bei wichtigen Entscheidungen mit vermuteten steuerlichen Auswirkungen im Voraus beraten zu lassen. Vermeiden Sie Stress mit dem Finanzamt durch sachlich richtige und pünktliche Steuererklärungen. In vielen Bereichen, die „Steuer-Laien“ nicht kennen, können Sie viel Geld sparen.
Sparen Sie Steuern bei Ihrem Arbeitseinkommen, bei Schule und Studium Ihrer Kinder, mit eigentlich privaten Aufwendungen, mit Spenden, mit Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Aufwendungen sowie Krankheits- und Beerdigungskosten und anderen außergewöhnlichen Belastungen. Nutzen Sie steuergünstige Regelungen beim Vermieten und Verpachten von Wohn- und Gewerbeeigentum, als Rentner und Pensionär, beim Schenken und Erben.
Eine auf Ihre Belange abgestimmte Beratung erspart Ihnen zukünftige steuerliche Überraschungen.
Bei den im Steuerdeutsch „privaten Steuern“ betreuen wir Sie in den nachfolgend ausgelisteten Bereichen durch Beratung in allen steuerrechtlichen Fragen z. B. :
- Steuerliche Gestaltungen bei Anschaffung oder Bau von Immobilien zur Vermietung
- Steuerlich günstige Gestaltungen bei geplanten Schenkungen
- Steuerklassenwahl für eine minimale unterjährige Steuerbelastung
- Günstiger Prüfung Einzel- oder Zusammenveranlagung von Ehegatten, um die niedrigste mögliche Steuerbelastung zu ermitteln
- Günstiger Prüfung Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, wenn diese vom Finanzamt zu hoch angesetzt sein
- Anträge auf Stundung, Ratenzahlung und Aussetzung der Vollziehung
- Erstellung der Steuererklärungen mit Berechnung der voraussichtlichen Steuerbelastung, - Nachzahlung oder -Erstattung
- Prüfung der Steuerbescheide und Wahrung Ihrer Interessen z. B. mittels Einspruchs
- Betreuung bei Prüfungen von Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, der Deutschen Rentenversicherung etc.
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren bei Finanzämtern in allen Steuerangelegenheiten
- Für Verfahren vor Finanzgerichten arbeiten wir mit einem versierten Fachanwalt für Steuerrecht zusammen
- Unterstützung bei Ermittlungen im Steuerstrafverfahren
- Sonstige Anträge und Bescheinigungen aller Art