Navigation überspringenSitemap anzeigen
+ Kontaktieren Sie uns
Herr Helmut Kroll Am Gewerbepark 31 | 64823 Groß-Umstadt
Kontaktdaten:
Telefon:
06078 93620
E-mail:
Öffnungszeiten:
  • Mo. - Do.: 8:00 - 12:30 & 13:00 - 16:30 Uhr
  • Fr.: 8:00 - 15:00 Uhr
  • Sa.: Nur nach Vereinbarung
  • So.: Geschlossen
Social Media

Hinweise

Hinweise und Tipps

Einige Arbeiten Für die Einnahmeüberschussrechnung, um nur die wichtigsten zu nennen.

… Ermittlung Buchung von Privatentnahmen und Privatnutzungen

  • Ermittlung des anzusetzenden Bruttolistenpreises für die private PKW-Nutzung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, Hybridfahrzeugen und reinen Elektrofahrzeugen
  • Ermittlung des Werts der privaten PKW-Nutzung und des Deckelungsbetrages; hierdurch können viele Euro an Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer gespart werden
  • Ermittlung des Eigenverbrauchs in der Gastronomie
  • Dieses kann Auswirkungen z.B. auf die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung, die Berechtigung auf Corona-Hilfe oder deren Höhe

… Veränderungen im Anlagevermögen (Zugänge, Abschreibung, Zerstörung, Entnahmen und Verkauf)

  • Erfassung der Zugänge von Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen durch Einlage aus dem Privatvermögen, Anschaffung von Privatpersonen oder von gewerblichen Unternehmen
  • Ausscheiden von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens durch gewollte oder ungewollte Überführung in das Privatvermögen, durch Verkauf oder Verschrottung
  • Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie Berechnung der Abschreibung monats-, quartals- und jahresweise sowie für den gesamten Nutzungszeitraum
  • Ermittlung des Restbuchwertes beim Ausscheiden von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aus dem Betriebsvermögen

… sachliche und zeitliche Zuordnung von Steuerzahlungen

  • Zeitlich richtige Zuordnung der Umsatzsteuervoranmeldungen und sonstiger Umsatzsteuerzahlungen; hier kommt insbesondere der 10-Tage-Regelung des § 11 Einkommensteuergesetz zur Anwendung
  • Qualifizierung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und –Nachzahlungen bzw. -erstattung als abzugsfähig (z.B. frühere Jahre nach Betriebsprüfungen) oder nicht abzugsfähig in aktuellen Jahren
  • Qualifizierung und zeitliche Zuordnung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und –Nachzahlungen bzw. -erstattung
  • Prüfung des Vorsteuerabzugs z.B. bei Reisekosten, Versicherungsbeiträgen, internationalem Wareneinkauf oder grenzüberschreitendem Leistungsbezug sowie Kleinbetragsbelegen und Fahrausweisen

… fehlerhafte Aufwandskonten

  • Falsche Zuordnungen oder fehlerhafte Buchungen können sowohl zu überhöhten als auch zu niedrigen Gewinnen führen, z.B. nicht abzugsfähige Bewirtungskosten, falsche Zuordnung von Aufwendungen für Geschenke und Vorstoß gegen andere Vorschriften zur getrennten Aufzeichnung von bestimmten Aufwendungen
  • Dieses kann Auswirkungen z.B. die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die Höhe des Schuldzinsenabzugs oder die Ausnutzung des Gewerbesteuerfreibetrags haben.
  • Ebenso können die Grenzen für die Inanspruchnahme des Investitionsbetrages von fehlerhaften Ansätzen betroffen sein.
Hinweise
06078 93620
Zum Seitenanfang